Neue RDP an der HLW

Die RDP besteht aus drei Teilen.

Vorprüfung:

Unter Vorprüfung versteht man eine fünfstündige (300 Minuten) Prüfung im Küchenmanagement und eine dreieinhalbstündige (210 Minuten) Prüfung im Restaurantmanagement. Nur wenn man diese beiden Prüfungen erfolgreich absolviert hat, darf man in die Maturaklasse aufsteigen. Die Noten der Vorprüfung sind Bestandteil des RDP Zeugnisses.

Diplomarbeit und Präsentation/Diskussion der Diplomarbeit:

Die Diplomarbeit ist im Team zu erstellen. Das Thema muss bis Anfang Mai des Vorjahres beim Schulleiter zur Genehmigung eingereicht werden.

Die Arbeit muss präsentiert werden und danach findet eine Diskussion statt. Die Note (Diplomarbeit und Präsentation/Diskussion) ist Bestandteil des RDP Zeugnisses. Der Vorsitzende nimmt an der Präsentation/Diskussion teil.

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst nach Wahl der Prüfungskandidatin/des Prüfungskandidaten:
1. den Pflichtgegenstand „Globalwirtschaft, Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft“ oder
2. den Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ oder
3. den Pflichtgegenstand „Ernährung und Lebensmitteltechnologie“ oder
4. den schulautonomen Schwerpunkt Tourismus bzw. Gesundheit oder
5. einen Pflichtgegenstand („Globalwirtschaft,Wirtschaftsgeografie und Volkswirtschaft“ oder „Betriebswirtschaft und Projektmanagement“ oder „Ernährung und Lebensmitteltechnologie“) in Kombination mit einem zweiten Pflichtgegenstand,  ausgenommen  die  Pflichtgegenstände  „Küchen- und Restaurantmanagement“ sowie „Bewegung und Sport“.

Klausurprüfung in der 5. Klasse:

hlw pruefungsgebiete 2014 klRechtsgrundlage: Handreichung Abschließende Prüfungen

Mündliche Kompensationsprüfung

Im Falle der negativen Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten kann die Prüfungskandidatin/ der Prüfungskandidat bis spätestens drei Tage nach der Bekanntgabe der negativen Beurteilung beantragen, eine mündliche Kompensationsprüfung abzulegen.

Die Vorbereitungszeit dauert mindestens 30 Minuten und die Prüfungsdauer darf 25 Minuten nicht überschreiten.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

Laut Beschluss der Konferenz ist für jede Abschlussklasse oder -gruppe für jedes Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung eine angemessene Anzahl an Themenbereichen festzulegen und diese sind bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe kund zu machen.

Die Vorlage aller Themenbereiche zur Ziehung von zwei Themenbereichen durch die Prüfungskandidatin/ den Prüfungskandidaten hat durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Prüfungskommission so zu erfolgen, dass der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten bei der Ziehung nicht bekannt ist, welche beiden Themenbereiche sie oder er zieht. Einer der beiden gezogenen Themenbereiche ist von der Prüfungskandidatin oder vom Prüfungskandidaten für die mündliche Teilprüfung zu wählen.