Sichere Schule im Schuljahr 2022/23:

Ziel im Schuljahr 2022/23 ist es, einen kontinuierlichen Schulbetrieb zu gewährleisten und beispielsweise auch Sport, Musik und Schulveranstaltungen durchgehend zu ermöglichen. Die für den Schulbereich vorgesehenen Maßnahmen sind eng mit dem Gesundheitsministerium abgestimmt, und die Komplexität der Maßnahmen wurde weiter reduziert (z.B. keine speziellen Regelungen für Bewegung und Sport oder für Musikerziehung mehr). Wie in allen anderen Lebensbereichen gilt es auch im Schulbereich, mit COVID-19 leben zu lernen. Einschränkungen sollen deshalb auf ein absolut notwendiges Minimum reduziert werden und im Gleichklang mit den Regelungen in anderen Lebensbereichen stehen.

Rundschreiben Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23

COVID-19-Schulverordnung 2022/23 – C-SchVO 2022/23


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Hygiene- und Präventionskonzept 2022/23

Die Maßnahmen, die an Schulen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie gegenwärtig ergriffen werden, sind vonseiten des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung in der COVID 19 Schulverordnung geregelt und im Rundschreiben „Sichere Schule – Schulbetrieb im Schuljahr 2022/23“ noch näher erläutert (siehe oben).

Diese sind die Grundlage des Hygiene- und Präventionskonzepts unserer Schulen.

Das Konzept wird allen SchülerInnen durch die Klassenvorstände kundgetan und ist auf der Homepage der Schulen ersichtlich.

Beim Betreten des Gebäudes ist darauf zu achten, dass ein gewisser Abstand eingehalten werden soll.

In den Eingangsbereichen der Schulgebäude befinden sich Spender mit Desinfektionsmittel sowie Anleitungen für korrekte Handhygiene.

Der Zugang zur Schule von schulfremden Personen wird von den Sekretariaten dokumentiert.

Um die Gesundheitsbehörden bei Auftreten einer COVID-19-Erkrankung über die Kontaktpersonen informieren zu können, müssen die erstellten Sitzpläne für die einzelnen Unterrichtsstunden eingehalten werden. Die KVs und KlassenlehrerInnen sind für die Erstellung der Sitzpläne und deren Einhaltung verantwortlich.

Ein Quarantänezimmer für die Absonderung von Verdachtsfällen steht an beiden Schulen bereit. Dies ist das Arztzimmer-/Psychologiezimmer.

Bei Auftreten eines positiven Falles (durch die Schnelltests bzw. durch die PCR Tests) bringt die Lehrperson den Schüler/die Schülerin ins Arztzimmer-/Psychologiezimmer und meldet dies den Sekretariaten. Diese informieren dann die Eltern/Erziehungsberechtigten, die Behörde und ev. auch das Labor (bei PCR Testungen).

In den Klassenräumen besteht durch Seifenspender und Einmalhandtücher die Möglichkeit für adäquate Handhygiene. Die bisherigen Hygieneregeln gelten nach wie vor:

Allgemeine Hygienemaßnahmen

Lüftungskonzept

Schulveranstaltungen

Besuch Schulärztin

Aufenthaltsraum für Maskenpausen

Küche und Speisesaal - Präventionsmaßnahmen und Hygienekonzept

SPORTHALLEN – Hygiene- und Präventionskonzept