Pflichtpraktikum an kaufmännischen Schulen
1. Wer absolviert ein Pflichtpraktikum?
Schülerinnen und Schüler an Handelsakademien, Handelsschulen und Aufbaulehrgängen an Handelsakademien, die nach dem Lehrplan 2014 unterrichtet werden, absolvieren ein Pflichtpraktikum. Ohne Praktikum ist kein Antritt zu den abschließenden Prüfungen möglich.
2. Was ist die Zielsetzung des Pflichtpraktikums?
Grundsätzlich dient das Pflichtpraktikum der Ergänzung und Vertiefung der in den Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten. Gleichzeitig erhalten die Schülerinnen und Schüler Einsicht in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge und einen Einblick in die Arbeitswelt. Dabei können auch speziell die im Unterricht erworbenen Kenntnisse im Bereich des Arbeitsrechts vertieft werden. Die von den Schülerinnen und Schülern gesammelten Erfahrungen helfen, die Unterrichtsinhalte besser zu verstehen und sind bei späteren Bewerbungen von Vorteil, da berufliche Netzwerke aufgebaut werden können. Letztlich dient das Praktikum auch dem Aufbau sozialer und personaler Kompetenzen.
3. Welche Merkmale hat das Pflichtpraktikum?
Das Pflichtpraktikum findet
- in der unterrichtsfreien Zeit (z.B. in den Sommerferien),
- in einem Unternehmen oder in einer Organisation,
- im In- oder Ausland statt und
- ist in der Regel ein facheinschlägiges Arbeitsverhältnis mit Entlohnung nach dem Kollektivvertrag.
Das Finden eines entsprechenden Praktikumsplatzes liegt grundsätzlich in der Eigenverantwortung der Schülerin bzw. des Schülers.
4. Was versteht man unter „facheinschlägig“?
Da das Praktikum den Unterricht ergänzen und vertiefen soll, ist es dann facheinschlägig, wenn es dem Bildungsziel der jeweiligen Schulform entspricht. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung, ob ein Praktikum als facheinschlägig zu bewerten ist.
5. Wie lange dauert das Pflichtpraktikum und wann ist es zu absolvieren?
Das Pflichtpraktikum umfasst in der Handelsakademie 300 Arbeitsstunden (eine Arbeitsstunde umfasst 60 Minuten).
Um die im Unterricht gelernten Inhalte einsetzen und vertiefen zu können, wird empfohlen, das Praktikum in der Handelsakademie frühestens nach dem II. Jahrgang und/oder III. Jahrgang abzulegen.
Nach Möglichkeit sollte das Praktikum vor Beginn der letzten Schulstufe
abgeschlossen werden. Das Pflichtpraktikum ist grundsätzlich in den Hauptferien
abzulegen und kann bei Bedarf in mehrere Teile zu jeweils mindestens einer
Woche gegliedert werden.
Stehen Schülerinnen und Schüler während des Schuljahres in einem Arbeitsverhältnis (z.B. in einer geringfügigen Nebenbeschäftigung), kann diese Nebenbeschäftigung auf das Pflichtpraktikum angerechnet werden, wenn sie den Erfordernissen des Pflichtpraktikums entspricht und bei einem Arbeitgeber zusammenhängend in Summe mindestens eine Arbeitswoche ergibt.
Empfohlene Praktikumszeiten Handelsakademie:
I. JG | FERIEN | II. JG | FERIEN | III. JG | FERIEN | IV. JG | FERIEN | V. JG |
optimal |
möglich |
nicht optimal |
6. Wie ist die arbeitsrechtliche und versicherungsrechtliche Stellung des Pflichtpraktikums?
In der Regel handelt es sich um ein Arbeitsverhältnis. Damit steht den Schülerinnen und Schülern eine Entlohnung nach dem Kollektivvertrag zu und es fällt unter die Sozialversicherungspflicht und gegebenenfalls unter die Lohnsteuerpflicht.
Schülerinnen und Schüler, die in Österreich nicht arbeiten dürfen, benötigen für ein Pflichtpraktikum keine Beschäftigungsbewilligung, es sind aber die entsprechenden Meldeverpflichtungen durch das Unternehmen zu beachten.
Nur in Ausnahmefällen (muss von der Schulleitung vorher genehmigt werden) können Praktika, die kein Arbeitsverhältnis darstellen, angerechnet werden. Ist kein Arbeitsverhältnis gegeben, sind die Schülerinnen und Schüler durch die Schülerunfallversicherung versichert.
7. Welche Aufzeichnungen sind zu führen und wie wird das Pflichtpraktikum begleitet?
Die Schülerinnen und Schüler müssen über alle bereits absolvierten Praktika eine Übersicht führen und ihr Pflichtpraktikum in Form eines Portfolios dokumentieren. Am Ende des Praktikums hat die Schülerin/der Schüler eine Bestätigung des Unternehmens einzuholen (Arbeitsbestätigung mit kurzer Beschreibung der Tätigkeit) und diese dem Portfolio beizulegen.
Eine Unterstützung bei der Vor- und Nachbereitung des Pflichtpraktikums erfolgt in den Unterrichtsgegenständen „Business Behaviour“ (Handelsakademie, Aufbaulehrgang an Handelsakademien).
8. Wo sind weitere nützliche Hinweise zu finden?
Vorlagen für das Praktikumsportfolio und weitere Informationen:
Weitere Infos
- auf der Homepage unter Downloads Praktikum
- http://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/schule/Praktikum.html
- https://www.hak.cc/unterricht/praktikum