Anmeldung für das SCHULJAHR 2024/25
Wir danken Ihnen recht herzlich für Ihr Interesse an unseren Schulen.
Der Anmeldebogen steht Ihnen als PDF zum Download zur Verfügung unter Anmeldung - Anmeldeformulare
Sollten Sie weitere Informationen zur Aufnahme benötigen, stehen wir Ihnen gerne persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
HINWEISE FÜR DIE ANMELDUNG
Das Aufnahmeverfahren für Schülerinnen und Schüler der 8. Schulstufe
(4. Klasse Mittelschule bzw. 4. Klasse Gymnasium) wurde folgendermaßen geregelt:
Wie melden Sie Ihr Kind an?
Sie melden Ihr Kind nur mehr an der Erstwunschschule an, können aber weitere Wunschschulen angeben. Die Erstwunschschule muss diese Anmeldung auf dem Original der Schulnachricht mit Datum vermerken.
Wann können Sie Ihr Kind anmelden?
Die Anmeldung für HAK, HLW und HTL ist im Sekretariat der HAK/HTL und HLW möglich.
Die Anmeldung erfolgt unter Vorlage der Original-Schulnachricht bis inklusive
Freitag, 01. März 2024.
Anmeldezeiten:
Freitag, den 09.02.2024 von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr - im Sekretariat der HAK/HTL und HLW
in den Semesterferien
Montag und Dienstag, von 09:00 bis 12:00 Uhr - nur im Sekretariat der HLW
nach den Semesterferien
von 08:00 bis 12:00 Uhr - im Sekretariat der HAK/HTL und HLW
und von 14:00 bis 16:00 Uhr - nur im Sekretariat der HAK/HTL
bzw. nach telefonischer Absprache
Was ist mitzubringen?
- Schulnachricht der 4. Klasse NMS, HS oder BRG im Original
- Anmeldebogen
- Staatsbürgerschaftsnachweis und Geburtsurkunde in Kopie
- e-Card
Wie erfahren Sie, ob Ihr Kind aufgenommen wird?
Die Erstwunschschule informiert Sie am Mittwoch, den 20.03.2024 (Postaufgabestempel) schriftlich über die vorläufige Zuweisung eines Schulplatzes. Die Zusage wird verbindlich, wenn das Jahreszeugnis den Aufnahmekriterien entspricht.
Wie geht es weiter, wenn Ihrem Kind kein Platz zugewiesen wurde?
Die Erstwunschschule informiert Sie am Mittwoch, den 20.03.2024 (Postaufgabestempel) über die vorläufige Nichtaufnahme. Gleichzeitig wird Ihre Anmeldung an die von Ihnen angegebenen Zweit- und Drittwunschschulen weitergeleitet.
Alle Wunschschulen prüfen sodann in einem zweiten Durchgang, ob eine Aufnahme bei ihnen möglich ist. Wenn Ihr Kind in diesem zweiten Durchgang aufgenommen wird, werden Sie von der aufnehmenden Schule am Montag, den 22. April 2024 (Postaufgabestempel) verständigt. Für den Fall, dass eine Aufnahme an den von Ihnen angegebenen Wunschschulen nicht möglich sein sollte, werden Sie darüber vom Landesschulrat verständigt. Nach Möglichkeit wird ein Schulplatz an einer anderen weiterführenden Schule angeboten.