Neue RDP an der HAK

Die RDP besteht aus zwei Teilen.

  • Diplomarbeit und Präsentation/Diskussion der Diplomarbeit
  • Klausurprüfungen in der 5. Klasse

Diplomarbeit und Präsentation/Diskussion der Diplomarbeit:

Die Diplomarbeit ist im Team zu erstellen. Das Thema muss bis Anfang Mai des Vorjahres beim Landesschulrat eingereicht werden zur Genehmigung.

Die Arbeit muss präsentiert werden und danach findet eine Diskussion statt. Die Note (Diplomarbeit und Präsentation/Diskussion) ist Bestandteil des RDP Zeugnisses. Der Vorsitzende nimmt an der Präsentation/Diskussion teil. Die Präsentation/Diskussion findet erst nach der Schlusskonferenz des V. Jahrgangs statt - Vorgabe des Ministeriums.

Das Prüfungsgebiet „Diplomarbeit“ umfasst:
1. die Pflichtgegenstände „Betriebswirtschaft“ sowie „Unternehmensrechnung" und den gewählten Ausbildungsschwerpunkt

2. die Diplomarbeit umfasst nach Wahl des/der Kandidaten/in zusätzlich zu 1. einen Pflichtgegenstand (ausgen. Bewegung und Sport)

Klausurprüfung in der 5. Klasse:
Variante 1:
    3 schriftliche Klausuren und 3 mündliche Prüfungen
schriftlich:
    1. Betriebswirtschaftliche Fachklausur
    2. Deutsch
    3. Lebende Fremdsprache (Englisch oder Italienisch oder Französisch)
mündlich
    1. Betriebswirtschaftliches Kolloquium
    2. Mathematik
    3. Wahlfach

Variante 2:
    3 schriftliche Klausuren und 3 mündliche Prüfungen
schriftlich:
    1. Betriebswirtschaftliche Fachklausur
    2. Deutsch
    3. Mathematik
mündlich
    1. Betriebswirtschaftliches Kolloquium
    2. Lebende Fremdsprache (Englisch oder Italienisch oder Französisch)
    3. Wahlfach


Variante 3:
    4 schriftliche Klausuren und 2 mündliche Prüfungen
schriftlich:
    1. Betriebswirtschaftliche Fachklausur
    2. Deutsch
    3. Lebende Fremdsprache (Englisch oder Italienisch oder Französisch)
    4. Mathematik
mündlich
    1. Betriebswirtschaftliches Kolloquium
    2. Wahlfach

 

Grafische Darstellung:

  Variante 1 Variante 2   Variante 3
Diplomarbeit Diplomarbeit Diplomarbeit
schriftlich

Betriebswirtschaftliche
Fachklausur

Betriebswirtschaftliche
Fachklausur

schriftlich

Betriebswirtschaftliche
Fachklausur

Deutsch* Deutsch* Deutsch*
LFS* AM* LFS*
mündlich BKO** BKO** AM*
AM** LFS** mündlich BKO**
Wahlfach** Wahlfach** Wahlfach**
betriebswirtschaftlich allgemeinbildend

*) mit zentral vorgegebenen Aufgaben in Deutsch, LFS (Englisch, Französisch, Spanisch, Italienisch), AM (Angewandte Mathematik)
**) mit vom Kollegium am Schulstandort vorgegebenen Themenbereichen

Wahlfächer HAK (Lehrplan 2014)* und HAK-B (Lehrplan 2015):

Bezeichnung des Prüfungsgebietes Das Prüfungsgebiet umfasst die Pflichtgegenstände bzw. Teilbereiche aus Pflichtgegenständen
Religion / Ethik „Religion“ / „Ethik"
Kultur Teilbereich „Reflexion über gesellschaftliche Realität“ des Pflichtgegenstandes „Deutsch“
Geschichte und Internationale Wirtschafts- und Kulturräume „Politische Bildung und Geschichte (Wirtschafts- und Sozialgeschichte)“ und „Internationale Wirtschafts- und Kulturräume“
Geografie und Internationale Wirtschafts- und Kulturräume „Geografie (Wirtschaftsgeografie)“ und „Internationale Wirtschafts- und Kulturräume“
Naturwissenschaften „Naturwissenschaften“ und „Technologie, Ökologie und Warenlehre“
Recht „Recht“ (vorziehbar)
Volkswirtschaft „Volkswirtschaft“
Berufsbezogene Kommunikation in der LFS (mit Bezeichnung der Fremdsprache) „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ oder „Lebende Fremdsprache“
Mehrsprachigkeit (mit Bezeichnung der beiden LFS) „Englisch einschließlich Wirtschaftssprache“ und „2. lebende Fremdsprache“
Wirtschaftsinformatik „Wirtschaftsinformatik“

*Gilt ab dem Haupttermin 2019 für den Lehrplan BGBl. II Nr. 209/2014 vom 27. August 2014.

Leitfaden sRDP neuer Lehrplan

Mündliche Kompensationsprüfung

Im Falle der negativen Beurteilung der schriftlichen Klausurarbeiten kann die Prüfungskandidatin/ der Prüfungskandidat bis spätestens drei Tage nach der Bekanntgabe der negativen Beurteilung beantragen, eine mündliche Kompensationsprüfung abzulegen.

Die Vorbereitungszeit dauert mindestens 30 Minuten und die Prüfungsdauer darf 25 Minuten nicht überschreiten.

Themenbereiche der mündlichen Teilprüfungen

Beschluss der Konferenz für jede Abschlussklasse oder -gruppe für jedes Prüfungsgebiet der mündlichen Prüfung eine angemessene Anzahl an Themenbereichen festzulegen und bis spätestens Ende November der letzten Schulstufe kund zu machen.

Die Vorlage aller Themenbereiche zur Ziehung von zwei Themenbereichen durch die Prüfungskandidatin/ den Prüfungskandidaten hat durch die Vorsitzende oder den Vorsitzenden der Prüfungskommission so zu erfolgen, dass der Prüfungskandidatin oder dem Prüfungskandidaten bei der Ziehung nicht bekannt ist, welche beiden Themenbereiche sie oder er zieht. Einer der beiden gezogenen Themenbereiche ist von der Prüfungskandidatin oder vom Prüfungskandidaten für die mündliche Teilprüfung zu wählen.

Downloads:

Schülerinformation Reife- und Diplomprüfung

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