Informationen zum Pflichtpraktikum

Soweit Lehrpläne Pflichtpraktika außerhalb des Schulunterrichts vorsehen, ist der/die Schüler/in verpflichtet, diese in der vorgeschriebenen Zeit zurückzulegen (SchUG 11/9,10)

Zeitlicher und sachlicher Rahmen des Pflichtpraktikums

Zwischen dem III. und IV. Jahrgang im Ausmaß von drei Monaten in Betrieben der Wirtschaft und des Sozialbereichs; insbesondere in den Bereichen Küche, Service, Etage und dazu in Beziehung stehenden Organisationsabteilungen. Das Pflichtpraktikum hat vor allem praktische Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung zu umfassen und soll dem/der Schüler/in Einblick in betriebsorganisatorische Aufgaben gewähren. Eine nicht einschlägige Tätigkeit ist auf das Pflichtpraktikum nicht anrechenbar (BGBl. 416/79, MVBl. 131/79).

Ist dem/der Schüler/in ohne sein/ihr Verschulden (z.B. Krankheit in den Ferien) die Ableistung des Praktikums nicht möglich, so hat er/sie das Praktikum während der schulfreien Zeit des folgenden Schuljahres, jedenfalls aber vor Abschluss der lehrplanmäßig letzten Schulstufe abzuleisten.

Das Pflichtpraktikum ist nach SchUG 18/13 nicht zu benoten.

Nach jedem Pflichtpraktikum hat der/die Schüler/in eine kurze schriftliche Darstellung über die Art des Praktikums und die gewonnenen Erfahrungen abzugeben. Diese Darstellung ist in den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen auszuwerten.

Lehrplanbestimmungen

Bildungs- und Lehraufgabe des Praktikums

Der/die Schüler/in soll:

  • ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Wirtschaft oder des Sozialbereichs jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen/innen der Schulart entspricht.
  • die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
  • einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
  • über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
  • sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
  • aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.

Das Pflichtpraktikum soll aufgrund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinem Erziehungsberechtigen abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.


Praktikum im Ausland

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Grundsätzlich gelten die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen des Staates, in dem das Praktikum durchgeführt wird. Es ist daher zu empfehlen, sich vor Absolvierung eines Auslandspraktikums bei den Interessenvertretern der Arbeitnehmer über die arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen (z.B. hinsichtlich Lohnzahlung, Arbeitszeit, Verpflegung) des betreffenden Landes zu erkundigen.

Pflichtpraktikum und Arbeitsrecht

Der zeitliche und sachliche Rahmen des Praktikums ergibt sich aus den schulrechtlichen Bestimmungen.

Genaue arbeitsrechtliche Ausführungen bezüglich Pflichtpraktikum werden den Erziehungsberechtigen und SchülerInnen zu Beginn des III. Jahrganges bekannt gegeben (Elternabend).

Inhalt der Elternveranstaltung:

  • Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften
  • Praktikanten-Arbeitsvertrag
  • Ende und vorzeitige Auflösung des Praktikanten-Arbeitsverhältnisses
  • Schutzbestimmungen (Arbeitszeiten, Überstunden, Ruhepausen und Ruhezeiten, Sonn- und Feiertagsruhe, Kollektivvertrag, Entlohnung, Haftung bei Schadensfällen, Pflichtpraktikum und Familienbeihilfe)

Weitere Infos

  • http://www.arbeiterkammer.at/beratung/bildung/schule/Praktikum.html
  • Arbeitsverträge (siehe Homepage/Downloads)
        Arbeitsvertrag Gastgewerbe Vorlage (Deutsch-Word Dokument)   
  • Ein genauer Zeitpunkt bezüglich Organisation der Praktikumsstelle wird von der Schule nicht fix vorgegeben. Eine frühzeitige Auffindung einer Praktikumsstelle wird seitens der Schule empfohlen.
  • Die Schülerinnen und Schüler werden am Beginn des III. Jahrganges über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten umfassend informiert.
  • Gegebenenfalls bietet die Schule auch Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praktikumsstellen.

Termine

19 Mär 2024
08:00 - 23:00
Josefi - Landesfeiertag
23 Mär 2024
08:00 - 23:00
Osterferien
23 Mär 2024
08:00 - 23:00
Osterferien
23 Mär 2024
08:00 - 23:00
Osterferien
23 Mär 2024
08:00 - 23:00
Osterferien

HAK, HLW und HTL Reutte, die Schulen der Wirtschaft im Außerfern