Eine Reihung für alle unsere Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerber ist nur dann notwendig, wenn die Klassenschülerhöchstzahl überschritten wird. Basis für die Reihung ist einzig die Schulnachricht (Halbjahreszeugnis) zu Semesterende!
Grundsätzlich sind wir bemüht, sämtliche Aufnahmewerberinnen und Aufnahmewerber, welche die Aufnahmevoraussetzungen* (siehe unten) erfüllen, aufzunehmen. Sollte es zu einem Engpass kommen, gilt: "Je besser das Halbjahreszeugnis in der 4. Klasse, desto besser die Chancen!"
Aufnahmebedingungen an berufsbildenden höheren Schulen (BHS, 5-jährig)
Ich komme von der ... (Schule) | Voraussetzung: Noten / Leistungsniveau | Aufnahmsprüfung |
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Allgemein bildende höhere Schule | keine Aufnahmsprüfung | |
Neue Mittelschule | Vertiefte Allgemeinbildung in allen 3 Pflichtgegenständen 1 | keine Aufnahmsprüfung |
Neue Mittelschule | Grundlegende Allgemeinbildung in 1 Pflichtgegenstand 1 | Aufnahmsprüfung oder Vorlage Beschluss Klassenkonferenz 2 |
Neue Mittelschule | Grundlegende Allgemeinbildung in 2 – 3 Pflichtgegenständen 1 | Aufnahmsprüfung |
Mittelschule (ab Schuljahr 2021/22 - ausgenommen Schulversuch ab Schuljahr2020/21) |
Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard AHS“ Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ nicht schlechter als „Gut“ 1 |
keine Aufnahmsprüfung |
Mittelschule (ab Schuljahr 2021/22 - ausgenommen Schulversuch ab Schuljahr 2020/21) | Beurteilung gemäß dem Leistungsniveau „Standard“ Note „Befriedigend“ und „Genügend“ 1 | Aufnahmsprüfung |
Polytechnische Schule 9.Schulstufe | keine Aufnahmsprüfung |
1) Pflichtgegenstände Deutsch, Mathematik, Lebende Fremdsprache
2) Nur dann keine Aufnahmsprüfung, wenn im Jahreszeugnis vermerkt ist, dass diese Note zumindest einem Gut der 2. Leistungsgruppe entspricht.
Siehe: Seite des Ministeriums